NIS2 / NISG 2026 · Grundlagen

NISG 2026 und NISV 2026: Was das österreichische NIS2-Gesetz von Ihrem Unternehmen verlangt

NIS2 ist die EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit in wichtigen Wirtschaftsbereichen. In Österreich gilt sie seit 1. Oktober 2026 als NISG 2026, ergänzt durch die Verordnung NISV 2026. Diese Seite beantwortet in wenigen Minuten die wichtigsten Fragen. Ich prüfe sie laufend und halte sie aktuell.

Lukas Kulmitzer·Stand , laufend aktualisiert

Die vier Fristen des NISG 2026

Stand 21. Oktober 2026
In Kraftseit 1. Oktober 2026gilt
Registrierungbis 4. Jänner 2027läuft
Selbstdeklarationbis 30. September 2027läuft
Unabhängige Prüfungfrühestens ab 1. Oktober 2028noch nicht möglich

Was ist NIS2? Und was sind NISG 2026 und NISV 2026?

Die Richtlinie (EU) 2022/2555, kurz NIS2, verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, etwa in Energie, Gesundheit, Verkehr oder digitaler Infrastruktur, ihre Netz- und Informationssysteme nachweisbar zu schützen und erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden. In Österreich setzt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026, kurz NISG 2026, die Richtlinie um. Wenn hierzulande von „NIS2“ die Rede ist, meint das für Unternehmen genau dieses Gesetz.

Die NISV 2026, die Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung, ergänzt das Gesetz seit 2. Oktober 2026. Das NISG 2026 nennt die Pflichten und die zehn Maßnahmenbereiche, die NISV 2026 füllt sie mit konkreten Anforderungen und legt fest, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt und damit zu melden ist. Mehr dazu weiter unten unter „Was regelt die NISV 2026 im Detail?“.

Zuständige Behörde ist das neu gegründete Bundesamt für Cybersicherheit im Innenministerium. Registriert und gemeldet wird über das Unternehmensserviceportal (USP).

Kurz gesagt
  • NIS2 ist die EU-Richtlinie, das NISG 2026 ihre Umsetzung in Österreich, die NISV 2026 die Verordnung dazu. Für Ihr Unternehmen zählen Gesetz und Verordnung.
  • Ein „NIS2-Zertifikat“, so wie man es von der ISO 27001 kennt, gibt es (aktuell) nicht. Nachgewiesen wird die Umsetzung über eine Selbstdeklaration und später über unabhängige Prüfungen.
  • Die inhaltlichen Pflichten gelten seit Inkrafttreten ohne Übergangsfrist. Die Registrierung ist der erste formale Schritt, die Pflichten laufen unabhängig davon.

Sind wir betroffen? Wer unter das NISG 2026 fällt

Das entscheiden zwei Fragen: In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig, und wie groß ist es? Aus beidem ergibt sich die Einstufung:

Mittleres Unternehmenab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. € Umsatz und BilanzsummeGroßes Unternehmenab 250 Mitarbeitende oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme
Anlage 1Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstewichtige Einrichtungwesentliche Einrichtung
Anlage 2Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschungwichtige Einrichtungwichtige Einrichtung
Kleiner oder anderer Sektornicht erfasst; Ausnahme: Vertrauens-, DNS- und öffentliche Kommunikationsdienste unabhängig von der Größe. Anforderungen können über Kunden in der Lieferkette trotzdem bei Ihnen ankommen

Auch eine Nebentätigkeit in einem dieser Sektoren kann genügen. Verbundene Unternehmen zählen bei der Größe mit; eine IT-Tochter im Konzern ist deshalb meist erfasst. Die Pflichten sind für beide Einstufungen weitgehend dieselben, Strafrahmen und Aufsicht unterscheiden sich. Sie stufen sich selbst ein. Die Behörde entscheidet nur in Ausnahmefällen per Bescheid.

Tipp: Nähere Infos zur Bewertung der Betroffenheit und auch ein konkretes Beispiel finden Sie im Blog „Chefsache“ unter Registrierung nach NISG 2026.

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Bis wann müssen wir was erledigt haben?

PflichtFrist
Maßnahmen umsetzenseit 1. Oktober 2026, ohne Übergangsfrist
Registrierungbis 4. Jänner 2027: drei Monate ab Inkrafttreten; weil der 1. Jänner ein Feiertag ist, gilt nach § 33 Abs. 2 AVG der nächste Werktag. Später Betroffene registrieren sich binnen drei Monaten
Erheblichen Vorfall meldenFrühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats, jeweils ab Kenntnis.
Selbstdeklarationinnerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht; konkret der 30. September 2027
Unabhängige Prüfungnur auf Aufforderung der Behörde, frühestens ab 1. Oktober 2028; danach binnen zwei Jahren, wesentliche Einrichtungen weisen den organisatorischen Teil binnen zwei Monaten nach

Besonders knifflig: Die Meldefristen laufen auch am Wochenende und an Feiertagen. Legen Sie deshalb jetzt fest, wer die Frühwarnung abgibt und wer diese Person vertritt, und tragen Sie beide im USP ein.

Tipp: Ablauf der Registrierung, USP-Zugang und die sieben Pflichtangaben im auszufüllenden Formular finden Sie im Blog „Chefsache“ unter Registrierung nach NISG 2026: Frist, Ablauf und Pflichtangaben.

Was müssen wir genau umsetzen?

Das NISG 2026 verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht. Was angemessen ist, bemisst sich am Risiko, an der Größe des Unternehmens, an Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Vorfälle. Stand der Technik und Umsetzungskosten werden berücksichtigt. Eine Produktliste für bestimmte technische Lösungen oder Tools gibt das Gesetz nicht vor. Es verlangt eine begründete Auswahl, die mindestens zehn Bereiche abdeckt:

  1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  3. Datensicherung, Notfallwiederherstellung, Krisenmanagement
  4. Sicherheit der Lieferkette
  5. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung, inklusive Umgang mit Schwachstellen
  6. Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Cyberhygiene und Schulungen
  8. Kryptografie und Verschlüsselung
  9. Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Verwaltung der Anlagen
  10. Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) und gesicherte Kommunikation

Wie tief jeder Bereich auszugestalten ist, regelt seit Oktober die NISV 2026 (siehe unten). Wenn Sie bereits ein Managementsystem nach ISO 27001 betreiben, decken Sie damit die organisatorischen und operativen Maßnahmen ab (sofern der Anwendungsbereich passt). Die technischen Maßnahmen müssen Sie zusätzlich nachweisen. Dazu kommen die verpflichtenden Meldungen bei erheblichen Vorfällen und die Schulung der Geschäftsführung.

Was muss ich als Geschäftsführer selbst tun?

§ 31 NISG 2026 richtet sich an die Leitungsorgane: in der GmbH an die Geschäftsführung, in der AG an den Vorstand. Daraus folgen drei Pflichten, die Sie nicht delegieren können:

  1. Maßnahmen verantworten: die Risikomanagementmaßnahmen genehmigen und auf Basis einer Risikoeinschätzung entscheiden, was behandelt und was akzeptiert wird.
  2. Umsetzung überwachen: mit regelmäßigem Reporting verfolgen, ob die Maßnahmen umgesetzt werden und wirken.
  3. Sich selbst schulen lassen: anhand einer zyklischen Geschäftsführungs-Schulung, die zur Rolle passt. Zudem müssen alle Mitarbeitenden ebenfalls regelmäßig Schulungen im Bereich der Informationssicherheit absolvieren.

Die Verwaltungsstrafen können das Unternehmen treffen oder Sie persönlich als Geschäftsführung (§ 9 VStG, § 44 NISG 2026). Dazu kommt die Haftung nach Gesellschaftsrecht, wenn Sie diese Pflichten vernachlässigen.

Tipp: Wie weit die persönliche Haftung als Geschäftsführung reicht und was Sie jedenfalls dokumentieren sollten, finden Sie im „Chefsache“-Blog unter NISG 2026: Die Arbeit lässt sich delegieren, die Verantwortung nicht.

Was droht bei Verstößen? Die Strafen nach NISG 2026

EinrichtungHöchststrafe (§ 45 NISG 2026)
Wesentliche Einrichtungbis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Wichtige Einrichtungbis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Registrierung und Nachweisebei Verstößen gegen Registrierungs- und Nachweispflichten bis zu 50.000 €, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 €

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in der Regel auf Anzeige des Bundesamts für Cybersicherheit. Für denselben Verstoß wird nicht doppelt gestraft: Wird das Unternehmen bestraft, entfällt die Strafe gegen die Person (§ 44 Abs. 5). Ergänzend kann das Bundesamt Nachweise verlangen, Prüfungen anordnen und die Behebung von Mängeln einfordern.

Was regelt die NISV 2026 im Detail?

Die NISV 2026 ist die Verordnung des Bundesamts für Cybersicherheit zum NISG 2026 (BGBl. II Nr. 290/2026). Sie gilt seit 2. Oktober 2026 und regelt im Kern zwei Dinge:

  • Konkrete Anforderungen an die Maßnahmen. Der Anhang der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 gilt über die NISV für alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, nicht nur für digitale Dienste. Er gliedert die Anforderungen in 13 Themen. Ihre Risikoanalyse muss außerdem mindestens vier Risikokategorien abdecken.
  • Wann ein Vorfall erheblich ist. Neun Kriterien legen fest, wann ein Vorfall jedenfalls erheblich und damit meldepflichtig ist, etwa ein direkter Schaden über 500 000 Euro oder die Aktivierung Ihres Krisenmanagements.

Für Ihre Risikoanalyse heißt das, die Maßnahmen gegen die 13 Themen zu prüfen und nicht nur gegen die zehn grob beschriebenen Bereiche des Gesetzes.

Tipp: Was jedes der 13 Themen verlangt und wie Sie es als KMU umsetzen, finden Sie im Blog „Chefsache“ unter NISV 2026: Was Sie konkret umsetzen müssen.

Wo steht das im Gesetz?

Die Beiträge zu dieser Seite

Diese Übersicht bleibt kurz. Zu jedem Thema, das mehr Platz braucht, gibt es einen Beitrag im Blog „Chefsache“ oder er ist in Arbeit — neue Beiträge ergänze ich hier.

Rechtsstand und Hinweis. Diese Seite gibt den Stand vom 21. Oktober 2026 wieder. Sie ist eine allgemeine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsberatung.
Auch für Ihre Geschäftsführung oder Kollegen relevant?Leiten Sie die Seite doch gerne weiter.
Quellen (9)Rechtsinformationssystem des Bundes, EUR-Lex, Bundesamt für Cybersicherheit, Unternehmensserviceportal, Wirtschaftskammer Österreich
Lukas Kulmitzer
Autor
Lukas Kulmitzer, MSc

Gründer von NextSecure. Seit über zehn Jahren in der Informationssicherheit, unter anderem als CISO, Auditor und Notfallmanager; CISSP, CISM und ISO/IEC 27001 Manager & Auditor. Begleitet Unternehmen in Österreich und im DACH-Raum bei NIS2, ISO 27001 und als externer CISO. Mehr über Lukas Kulmitzer

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